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Teilnahmebedingungen

  • Die allgemeinen Bedingungen gelten für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
  • Die Vertragspartner sind Teilnehmer und Veranstalter.
  • Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, psychische Belastungen usw.).
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Ausrüstung (insbesondere Rüstungen und Waffen) während der Veranstaltung selbständig regelmäßig (mind. 1-mal täglich) auf die geltenden Sicherheitsrichtlinien hin zu überprüfen. 
  • Nicht sichere Gegenstände sind eigenständig aus dem Spiel zu nehmen (z.B. ins Auto zu legen) oder bei der SL zu melden bzw. abzugeben. 
  • Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Verpflichtung zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags (auch nicht anteilig) hat. 
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen, sowie übermäßiger Alkoholkonsum. 
  • Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 
  • Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  • Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  • Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton, Film und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 
  • Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 
  • Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke gestattet. 
  • Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitungen ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig. 
  • Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angaben von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags auszuschließen.
  •  Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein ist die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags nicht möglich.
  • Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner statt an der Veranstaltung teilnimmt.
  • Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug eines Teilnehmerbeitrags im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu zahlen.
  • Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. 
  • Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordenisses. 
  • Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Bestimmungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. 
  • Es gelten die Allgemeinen Geschäfts und Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann der Sitz des Veranstalters.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung kurzfristig zu verschieben ohne, oder abzusagen gegen Rückerstattung des vollen Teilnehmerbeitrags. 
  • Der Veranstalter weist darauf hin, dass ein Charakter innerhalb des Spieles sterben kann. 
  • Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst  verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personenhaftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. 
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten sowie den Genuss von Drogen oder hochprozentigem Alkohol mit dem Ausschluss von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags (auch nicht anteilig) zu ahnden. 
  • Minderjährige werden nur im Beisein oder mit der schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten zugelassen. 
  • Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Bestimmungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. 
  • Besonders auf Kinder und jüngere Spieler, ist Rücksicht zu nehmen. 
  • Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung) muss unmittelbar und unbedingt mit einer Anzeige seitens des Veranstalters rechne